Funktionsfähigkeit der Grills an der Alten Fasanerie: Schwieriger als gedacht oder gar nicht in Planung?

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Was meint das Bezirksamt konkret mit der schriftlichen Beantwortung der Mündlichen Anfrage aus der 50. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 11. Februar 2026 Drs. Nr. 3001/XXI und der Aussage, dass „die betriebenen Grills (…) in der Beschaffung und Pflege äußerst kostenintensiv“ waren? (Angabe in Euro)

 

2. Wer hat die Beschaffung und/oder die Pflege der Grills auf welcher Rechtsgrundlage übernommen?

 

3. Wann fanden die Reparaturen der drei Grills statt, die das Bezirksamt kommentiert mit: „Da diese Modelle aus dem Ausland stammten, konnten Reparaturen nur sehr aufwändig oder gar nicht durchgeführt werden“?

 

4. Wenn dem Bezirksamt und hier dem verantwortlichen Straßen- und Grünflächenamt (SGA) für die Instandsetzungen dieser Art kein Fachpersonal zur Verfügung steht, wer hat dann die Reparaturen übernommen, „die sehr aufwändig“ durchgeführt wurden?

 

5. Wann haben diese Reparaturen oder Reparaturversuche stattgefunden?

 

6. Welche Kosten sind durch die unter 4. aufgeführten Reparaturen entstanden?

 

7. Aus welchem Grund hat das Bezirksamt ein Betreiberkonzept geduldet, das „gesundheitliche sowie naturschutzfachliche Mängel“ vorweist?

 

8. Inwiefern kann durch Nutzerinnen und Nutzer des Grillplatzes bzw. des für das Grillen vorgesehene Geländes direkt das LSG 40 bzw. das LSG 49 betreten werden?

 

9. Wenn das Bezirksamt davon ausgeht, dass das „Betreten der LSG-Flächen (…) von vornherein vermieden“ werden soll, wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass der Grillplatz komplett umzäunt ist und Richtung Lübarser Höhe bzw. den an die Lübarser Höhe angrenzenden Feldern noch eine befestigte Zuwegung liegt, die in der Mitte auch nochmal durch einen Zaun getrennt ist?

 

10. Wie begründet das Bezirksamt die These, dass das Betreten der LSG-Flächen von vornherein vermieden werden soll bzw. worauf begründet sich diese Einschätzung?

 

11. Wie viele Fälle des „Auslösen von Verbotstatbeständen gemäß den einschlägigen LSG-Verordnungen (insbesondere das Betreten von Feld- und Wiesenflächen sowie die Beschädigung der Bodendecke)“ sind dem Bezirksamt aus den Jahren 2021 bis 2026 bekannt?

 

12. Welche alternativen Flächen prüft das SGA bis wann konkret?

 

13. Wie bewertet das Bezirksamt grundsätzlich die legale Möglichkeit des Grillens für die Reinickendorferinnen und Reinickendorfer an einem öffentlichen Ort im Bezirk?

 

14. Wie würde das Bezirksamt die Gelder nutzen, die in den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2026/27 für die Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Grills zur Verfügung gestellt wurden?

 

15. Inwiefern hält sich das Bezirksamt an Beschlüsse der BVV bezüglich der zweckbezogenen Zurverfügungstellung der finanziellen Mittel im Falle der Überprüfung der Funktionsfähigkeit der bestehenden Grills gebunden?