Wirksamkeit des "sozialen Erhaltungsgebiets Letteplatz" und Datengrundlagen für die Ausweisung weiterer Milieuschutzgebiete
Seit dem Jahr 2018 besteht in Reinickendorf-Ost das sog. „soziale Erhaltungsgebiet Letteplatz“. Im Zusammenhang mit der geplanten Ausweisung weiterer „Milieuschutzgebiete“ wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung Untersuchungsergebnisse der S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH vorgestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
Zum „sozialen Erhaltungsgebiet Letteplatz“:
- Welche konkreten Ziele sollten durch die Ausweisung des „sozialen Erhaltungsgebiets Letteplatz“ im Jahr 2018 erreicht werden?
- Anhand welcher messbaren Kriterien bewertet das Bezirksamt den Erfolg bzw. Misserfolg des „sozialen Erhaltungsgebiets Letteplatz“?
- Welche konkreten Veränderungen der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im „sozialen Erhaltungsgebiet Letteplatz“ wurden seit 2018 festgestellt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
- Wie viele Haushalte bzw. Personen konnten nach Auffassung des Bezirksamtes durch das soziale Erhaltungsgebiet vor Verdrängung geschützt werden?
- Auf welcher Datengrundlage beruht die Antwort zu Frage 4?
- Wie viele Haushalte bzw. Personen sind nach Kenntnis des Bezirksamtes seit 2018 trotz Bestehens des sozialen Erhaltungsgebiets aus dem Gebiet weggezogen bzw. verdrängt worden?
- Wie haben sich seit 2018 die Angebotsmieten und die Bestandsmieten im „sozialen Erhaltungsgebiet Letteplatz“ entwickelt? Bitte jährlich darstellen und jeweils mit dem Bezirksdurchschnitt vergleichen.
- Wie haben sich die Kaufpreise für Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser im „sozialen Erhaltungsgebiet Letteplatz“ seit 2018 entwickelt? Bitte jährlich darstellen und jeweils mit dem Bezirksdurchschnitt vergleichen.
- Wie viele Anträge auf Genehmigung baulicher Veränderungen nach der sozialen Erhaltungsverordnung wurden seit 2018 gestellt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
- Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt, teilweise genehmigt oder abgelehnt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
- Aus welchen Gründen erfolgten die jeweiligen Ablehnungen? Bitte nach Fallzahlen und Ablehnungsgründen aufschlüsseln.
- Wie viele Wohnungen waren von den in Frage 9 genannten Anträgen jeweils betroffen?
- Wie viele Anträge betrafen die Zusammenlegung von Wohnungen, den Anbau von Balkonen, Grundrissänderungen, den Einbau von Aufzügen, die Ausstattung von Bädern, den Einbau von Einbauküchen oder sonstige Modernisierungsmaßnahmen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
- Wie viele Anträge auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wurden seit 2018 gestellt und wie wurden diese beschieden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
- In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt seit 2018 sein Vorkaufsrecht bzw. ein Abwendungsvereinbarungsverfahren geprüft? Wie viele Vorkäufe bzw. Abwendungsvereinbarungen kamen zustande?
- Welche Personal- und Sachkosten sind dem Bezirksamt seit 2018 für die Umsetzung und Überwachung des sozialen Erhaltungsgebiets entstanden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
- Welche externen Gutachter-, Beratungs- und Untersuchungskosten sind seit 2018 im Zusammenhang mit sozialen Erhaltungsgebieten entstanden? Bitte nach Auftragnehmern, Gegenstand und Kosten aufschlüsseln.
- Welche konkreten empirischen Erkenntnisse aus der Evaluation des „sozialen Erhaltungsgebiets Letteplatz“ sprechen nach Auffassung des Bezirksamtes für die Ausweisung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete?
- Welche empirischen Erkenntnisse aus der Evaluation des „sozialen Erhaltungsgebiets Letteplatz“ sprechen gegen die Ausweisung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete oder weisen auf eine begrenzte Wirksamkeit des Instruments hin?
Zur Evaluation der S.T.E.R.N. GmbH:
- Wie bewertet das Bezirksamt die Aussage des beauftragten Fachbüros, wonach insbesondere Ein- und Zweizimmerwohnungen sowie Wohnungen mit vier und mehr Zimmern von Verdrängungsrisiken betroffen seien, während bei Dreizimmerwohnungen kein entsprechendes Risiko festgestellt worden sei?
- Auf welcher Datengrundlage beruht diese Einschätzung und welche statistischen Kennzahlen wurden hierfür herangezogen?
- Welche Signifikanzniveaus, Fallzahlen und Vergleichsgruppen liegen den entsprechenden Aussagen zugrunde?
- Welche alternativen wohnungs- und sozialpolitischen Maßnahmen hat das Bezirksamt geprüft, um Verdrängungstendenzen zu begegnen, und aus welchen Gründen wurden diese verworfen?
- Welche Prognosen liegen dem Bezirksamt zur zukünftigen Entwicklung der Mieten, Kaufpreise und Bevölkerungsstruktur in den geplanten neuen Erhaltungsgebieten zugrunde?
- Welche konkreten Verbesserungen für die dortige Wohnbevölkerung erwartet das Bezirksamt durch die Ausweisung neuer sozialer Erhaltungsgebiete und wie soll deren Eintritt künftig überprüft werden?
- Wie viele Haushalte wurden im Rahmen der Haushaltsbefragung 2025 angeschrieben?
- Wie viele Haushalte haben an der Befragung tatsächlich teilgenommen?
- Wie hoch war die Rücklaufquote insgesamt sowie in den einzelnen Teilgebieten?
- Nach welchen Kriterien wurden die Haushalte ausgewählt?
- Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Repräsentativität der Befragung sicherzustellen?
- Welche statistischen Unsicherheiten, Fehlermargen oder Konfidenzintervalle wurden bei der Auswertung berücksichtigt?
- Wurden die Ergebnisse nach Alter, Haushaltsgröße, Einkommen, Wohndauer oder anderen Merkmalen gewichtet? Wenn ja, wie?
- Wurden die Ergebnisse der Haushaltsbefragung durch externe wissenschaftliche Stellen überprüft oder validiert?
- Welche konkreten Schwellenwerte mussten erreicht werden, damit das Fachbüro einen „hohen Aufwertungsdruck“, eine „hohe Gebietsbindung“ oder eine „erhöhte Verdrängungsgefährdung“ feststellt?
- In welchen Teilgebieten wurden diese Schwellenwerte jeweils überschritten?
- Wie viele durch die S.T.E.R.N. GmbH in Berlin erstellte Untersuchungen zu sozialen Erhaltungsgebieten kamen zu dem Ergebnis, dass die Anwendungsvoraussetzungen nicht vorliegen bzw. die Aufhebung eines bestehenden Gebiets empfohlen wird?