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Kulanzzeit bei der Wahlplakatierung in Reinickendorf

Am 1. August 2026 um 11:53 Uhr wurden dem Ordnungsamt über die OA-App sechs CDU-Wahlplakate in der Heiligenseestraße gemeldet, die bereits angebracht waren, obwohl die Plakatierung erst ab 12:00 Uhr zulässig war. Das Ordnungsamt teilte daraufhin mit, den Parteien sei eine „Kulanzzeit“ eingeräumt worden und daher bestehe kein Handlungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

1. Wann wurde entschieden, den Parteien bei der Wahlplakatierung eine „Kulanzzeit“ einzuräumen?

 2. Wer trägt innerhalb des Bezirksamtes die fachliche und politische Verantwortung für die Entscheidung über die Kulanzzeit?

 3. Ab welchem Zeitpunkt galt diese Kulanzzeit?

 4. Auf welcher rechtlichen oder sonstigen Grundlage wurde diese Auslegung getroffen?

 5. Wie und wann wurden die Parteien über die Kulanzzeit informiert? Bitte auch angeben, ob alle zur Wahl antretenden Parteien zeitgleich und in gleicher Weise informiert wurden.

 6. Kann das Bezirksamt ausschließen, dass die Gewährung bzw. Kommunikation der Kulanzzeit einzelnen Parteien einen zeitlichen oder sonstigen Wettbewerbsvorteil bei der Wahlplakatierung verschafft hat? Falls nein, welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt daraus?

 7. Welche Prüfung erfolgte bezüglich der am 3. August 2026 um 11:53 Uhr gemeldeten vorzeitigen Plakatierung von sechs CDU-Plakaten in der Heiligenseestraße und auf welcher Grundlage wurde entschieden, keinen Handlungsbedarf zu sehen?

 8. Gab es weitere Fälle, in denen Wahlplakatierungen vor dem zulässigen Beginn gemeldet oder festgestellt wurden? Falls ja, wie viele Fälle gab es, welche Parteien waren betroffen und wie wurden diese jeweils behandelt?

9. Wurden alle Parteien über die Kulanzzeit ausschließlich im Zusammenhang mit der Beseitigung bestehender Mängel informiert oder wurden sie darüber hinaus ausdrücklich darüber informiert, dass die Kulanzzeit auch einen vorzeitigen Beginn der Plakatierung umfasst?